Rechtsprechung
RG, 21.01.1941 - 1 D 180/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Die Fettsteuer wird für dieselbe Menge Fett wiederholt fällig, wenn das Fett nach Zurücknahme wiederholt aus dem Herstellungsbetrieb entfernt wird. 2. Wertersatz ist nach dem § 401 RAbgO. in Höhe des Preises zu leisten, der sich für den nicht einziehbaren Gegenstand ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 100
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.06.1953 - 2 StR 11/52
Rechtsmittel
Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung der Bemessung des Wertersatzes der Wert der Ware einschließlich der darauf ruhenden Zoll- und Steuerabgaben, also der gewöhnliche inländische Verkaufspreis und zwar im Zeitpunkt des die Verpflichtung zum Wertersatz aussprechenden tatrichterlichen Urteils zugrunde zu legen (RGSt 75, 100, 103; RG in HRR 1938 Nr. 1524; 1939 Nr. 294, BGH 2 StR 714/51 vom 6. Februar 1953, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51
Rechtsmittel
Ausnahmeerscheinungen haben hierbei ausser Betracht zu bleiben (vgl. RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
Rechtsmittel
Nur insoweit ist eine Einschränkung notwendig, als es auf das letzte tatrichterliche und nicht das Urteil des Revisionsgerichts ankommt; denn dieses darf eine tatsächliche Würdigung nicht mehr vornehmen (RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 4, 13; Urt. des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52; OLG Hamm MDR 1949, 438; OLG Bremen ZfZ 1950, 271 und zu § 335 StGB BGH JZ 1951, 376).
- BGH, 26.03.1953 - 3 StR 132/52
Rechtsmittel
Die vom Landgericht befolgten Berechnungsgrundsätze sind in zahlreichen Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 75, 100 mit weiteren Nachweisen) ausgesprochen worden. - BGH, 11.11.1952 - 2 StR 662/51
Rechtsmittel
Das ist regelmässig der Preis, der sich für Waren gleicher Art und Güte im Inland nach ordnungsmässiger Verzollung und Versteuerung gebildet hat (RGSt 67, 257; 75, 100). - BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52
Rechtsmittel
Da dieser Preis unter Berücksichtigung des Zolls und der Steuer gebildet ist, durfte das Gericht diese preisbestimmenden Grossen nicht bei der Bemessung des Wertes der gehehlten Gegenstände weglassen (RGSt 75, 100, 103).